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Ihr Partner für die §57a-"Pickerl"- Überprüfung in Villach-Land

Frau in Auto zeigt mit dem Daumen nach oben

Als professionelle KFZ-Meisterwerkstatt in Arnoldstein übernehmen wir auch gerne die gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Ihren PKW, LKW oder Ihr Motorrad. Dabei wird das jeweilige Fahrzeug auf seine Umweltverträglichkeit sowie seine Verkehrs- und Betriebssicherheit hin überprüft, das bedeutet nicht nur zusätzliche Sicherheit für Sie, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, und beugt teuren Reparaturen rechtzeitig vor.

Was überprüfen wir bei der §57a-Begutachtung?

Die Überprüfung liefert Ihnen eine objektive Diagnose Ihres KFZ gegen einen geringen Kostenbeitrag. Dabei unterstützen wir Sie mit persönlicher Beratung und geben Ihnen Hinweise auf alle notwendigen Reparaturen.

Wie oft muss mein Fahrzeug zur §57a-Begutachtung?

Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht muss die erste Überprüfung 3 Jahre nach der Erstanmeldung des Fahrzeuges erfolgen. Die zweite Überprüfung sollte nach weiteren 2 Jahren durchgeführt werden, danach hat die Überprüfung jährlich zu erfolgen. Der Fälligkeitstermin für Ihre Überprüfung richtet sich dabei immer nach dem Datum der Erstzulassung.

Sie möchten einen Termin für eine Überprüfung vereinbaren?

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Terminwünsche zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Nummer
+43 664 4107487!

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